Dort ist stets geregelt, dass man Schadensfälle unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern bei der Versicherung melden muss, die dafür in der Regel eine Hotline bereithält.
Liegt eine Straftat vor, ist der Kunde verpflichtet, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Außerdem sollte man sich buchhalterisch betätigen: Häufig ist auf Verlangen der Kaufbeleg vorzuzeigen, und im Leistungsfall hat die Versicherung Anspruch auf das defekte Gerät und unter Umständen dessen Zubehör.
Schließlich gilt bei fast allen Smartphone-Versicherungen der Grundsatz der Subsidiarität: Hat der Kunde aus anderen Quellen Anspruch auf Ersatz (Hausrat ver sicherung, Garantie, Gewährleistung), muss die Versicherung nicht einspringen.
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