In dubio pro reo? „Im Zweifel für den Angeklagten“, lautet ein Leitsatz unserer Rechtsprechung, der im Falle Huawei gerade massiv ausgehebelt wird. Statt nach Beweisen für den Spionagevorwurf zu suchen und dies auch zu kommunizieren, soll der chinesische Hersteller aus dem Markt gedrängt werden. Weil, so neulich ein Radiosender in der stündlichen Dauerschleife, „der Verdacht bestehe, dass Huawei Spionage betreiben könne“. Ein Glück, dass ich meine Wohnung noch nicht räumen musste. Schließlich könnte der Verdacht bestehen, dass ich meine Nachbarn ausspionieren wolle.
Das sind mir einfach ein paar Konjunktive zu viel. Ich habe wahrhaft keine Ahnung, ob Huawei Spionage betreiben kann, will oder wird. Bis Fakten auf dem Tisch liegen, halte ich eine Vorverurteilung für unfair, in der ein Hersteller nicht nur instrumentalisiert wird, um den Handelskonflikt zwischen den USA…
